Flugplatzordnung

Flugplatzordnung

 

  • Der Modellflugplatz ist im Besitz des MSV Arlberger Adler und dient ausnahmslos zum Zweck des ferngelenkten Modellfluges.

 

  • Die Benützung des Modellflugplatzes ist grundsätzlich nur Mitgliedern des MSV Arlberger Adler gestattet. Mitglieder des österr. Aero-Clubs oder ähnlicher Institutionen des Auslandes sind ausnahmslos nur nach Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweises und der Hinterlegung eines Startgeldes benutzungs-berechtigt.

 

  • Das Startgeld wird zur Instandhaltung des Modellflugplatzes verwendet. Es beträgt für Piloten, die einem Vereinsmitglied bekannt sind, am Wochenende € 14,- bzw. wöchentlich € 22,-.
    Vereinsfremde Piloten bezahlen am Wochenende € 22,- bzw. wöchentlich € 36,-.

 

  • Vor Inbetriebnahme eines Senders ist jeder Modellflieger verpflichtet, die jeweiligen Frequenzbelegungen zu prüfen. Bei Einstellarbeiten am Boden soll die Antenne aus Sicherheitsgründen nicht ausgezogen werden.

 

  • Ein Fliegen ohne Sichtbarmachen des beanspruchten Kanals auf der vorhandenen Frequenztafel (Code 565) wird nicht geduldet.

 

  • Tiefflüge unmittelbar über der Sicherheitszone (Publikum, abgestellte Flugzeuge und Autos) sind strengstens untersagt und werden bei Mißachten bestraft!

 

  • Aus Sicherheitsgründen ist der Aufenthalt auf der Startbahn verboten!

 

  • Jeder Modellflieger trägt dafür Sorge, daß das Motorengeräusch seines Flugmodells die geduldete Lärmgrenze von 80 dB nicht übersteigt. Bei höheren Werten sind vom Modelleigentümer entsprechende Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu treffen.

 

  • Umgelegte Grenzpfosten sind nach jedem Flugtag wieder aufzustellen.

 

  • Fahrzeuge sind auf den vorhandenen Parkplätzen so abzustellen, daß keine Beschädigung durch ein Modellflugzeug erfolgen kann.

 

  • Der Modellflugplatz ist stets in sauberem Zustand zu halten.

 

  • Die Platzordnung ist von jedermann zur Kenntnis zu nehmen. Ein Mißachten führt zu Maßnahmen seitens der Betreibers.

 

  • Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jedweglicher Art.

 

  • Eltern haften für ihre Kinder.

 

 

Die Vereinführung

Dr. Michael Klimmer (Obmann)

 

 

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